Aktuell entspinnt sich eine Diskussion zu dem Punkt, ob ein
Coach im Rahmen eines bezuschussten Gründercoachings u.a. zu den Themen Einstiegsgeld
oder Gründungszuschuss beraten darf. Berichten anderer Berater zufolge werden
aktuell Kürzungen der Auszahlungsbeträge seitens der Kfw vorgenommen, wenn in
den Abschlussberichten davon die Rede ist, dass diese Themen angefasst wurden.
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass es die Aufgabe
des Gründers ist, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, die eine 90%ige
Förderung im Rahmen des Gründercoachings nach sich ziehen. Coaching ist durch
meine ganz subjektive gefärbte Brille betrachtet ein Vorgang, bei dem die
persönlichen Kompetenzen des „Coachees“ weiter entwickelt werden sollen, damit
er nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ das Unternehmensruder aktiv in die
Hand nimmt. Deshalb nehme ich meinen Gründern derartig substanzielle Aufgaben
nicht ab. Vielmehr unterstütze ich sie dabei, das unternehmerische Denken und
Handeln zu entwickeln, das Ihnen entspricht und sie hoffentlich erfolgreich mit
ihrem Unternehmen werden lässt – wobei der Begriff „erfolgreich“ für jeden
einzelnen etwas anderes bedeutet, dazu kann man sich ebenfalls weitschweifig
auslassen.
Die Antragstellung zur Erlangung einer Förderung aus dem
Topf „Gründungszuschuss“ ist übrigens eine wunderbare Gelegenheit, zu
beobachten, wie initiativ und selbständig ein Gründer bereits in den Anfängen
der Unternehmensgründung ist. Natürlich gebe ich Hilfestellung, das passiert
allerdings immer unter den oben beschriebenen Maßgaben. Unterm Strich sagt das
Verhalten des Gründers bei der Klärung des Sachverhaltes viel über seine
Persönlichkeit und Handlungsfähigkeit aus. Und diese beiden Punkte sind unter
anderem die grundlegende Basis für eine weitergehende Zusammenarbeit.-
Fakt ist, dass es Kürzungen der Auszahlungsbeträge an
Berater gibt, die im Abschlussbericht das Thema Gründungszuschuss etc. als
Beratungsinhalt erwähnen. Ob die gerechtfertigt sind, sei dahingestellt. Praxistipp:
Bei aktuellen Fällen sollten Sie im Zweifel Kontakt zur zuständigen
Sachbearbeitung bei der Kfw aufnehmen oder rein vorsorglich die Themen
Eingliederungszuschuss, Gründungszuschuss und vergleichbare Themen bis auf weiteres
aus dem Coaching raus halten. Die Kfw befindet sich hierzu in einem
Klärungsprozess und wird sich in absehbarer Zeit verbindlich äußern müssen.
Wer der Diskussion folgen möchte, kann das auf Xing tun.
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