Dienstag, 13. November 2012

Kürzungen beim Gründercoaching?

Aktuell entspinnt sich eine Diskussion zu dem Punkt, ob ein Coach im Rahmen eines bezuschussten Gründercoachings u.a. zu den Themen Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss beraten darf. Berichten anderer Berater zufolge werden aktuell Kürzungen der Auszahlungsbeträge seitens der Kfw vorgenommen, wenn in den Abschlussberichten davon die Rede ist, dass diese Themen angefasst wurden.
 
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass es die Aufgabe des Gründers ist, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, die eine 90%ige Förderung im Rahmen des Gründercoachings nach sich ziehen. Coaching ist durch meine ganz subjektive gefärbte Brille betrachtet ein Vorgang, bei dem die persönlichen Kompetenzen des „Coachees“ weiter entwickelt werden sollen, damit er nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ das Unternehmensruder aktiv in die Hand nimmt. Deshalb nehme ich meinen Gründern derartig substanzielle Aufgaben nicht ab. Vielmehr unterstütze ich sie dabei, das unternehmerische Denken und Handeln zu entwickeln, das Ihnen entspricht und sie hoffentlich erfolgreich mit ihrem Unternehmen werden lässt – wobei der Begriff „erfolgreich“ für jeden einzelnen etwas anderes bedeutet, dazu kann man sich ebenfalls weitschweifig auslassen.

Die Antragstellung zur Erlangung einer Förderung aus dem Topf „Gründungszuschuss“ ist übrigens eine wunderbare Gelegenheit, zu beobachten, wie initiativ und selbständig ein Gründer bereits in den Anfängen der Unternehmensgründung ist. Natürlich gebe ich Hilfestellung, das passiert allerdings immer unter den oben beschriebenen Maßgaben. Unterm Strich sagt das Verhalten des Gründers bei der Klärung des Sachverhaltes viel über seine Persönlichkeit und Handlungsfähigkeit aus. Und diese beiden Punkte sind unter anderem die grundlegende Basis für eine weitergehende Zusammenarbeit.-

Fakt ist, dass es Kürzungen der Auszahlungsbeträge an Berater gibt, die im Abschlussbericht das Thema Gründungszuschuss etc. als Beratungsinhalt erwähnen. Ob die gerechtfertigt sind, sei dahingestellt. Praxistipp: Bei aktuellen Fällen sollten Sie im Zweifel Kontakt zur zuständigen Sachbearbeitung bei der Kfw aufnehmen oder rein vorsorglich die Themen Eingliederungszuschuss, Gründungszuschuss und vergleichbare Themen bis auf weiteres aus dem Coaching raus halten. Die Kfw befindet sich hierzu in einem Klärungsprozess und wird sich in absehbarer Zeit verbindlich äußern müssen.

Wer der Diskussion folgen möchte, kann das auf Xing tun.


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