Mittwoch, 31. Oktober 2012

Finanzierung und Fördermittel

Ob Investitionen anstehen, Sie die Anschaffung von Betriebsmitteln planen, eine Erweiterung finanziert werden muss oder sie dringend Liquidität für die Zahlung anstehender Rechnungen benötigen – Unternehmensfinanzierung ist in jeder Phase eines Unternehmens von Bedeutung.

Für die unterschiedlichen Anlässe stehen unterschiedliche Förderdarlehen zur Verfügung. Die KfW-Bankengruppe hält diverse Förderkredite bereit. Auch die Landesbanken stehen mit Krediten zur Verfügung. Manche Kredite inkludieren eine Haftungsfreistellung, andere sind mit öffentlichen Bürgschaften kombinierbar. 

Den öffentlichen Förderdarlehen ist gemeinsam, dass sie über die Hausbank beantragt werden müssen. Das bedeutet, dass sie den klassischen Weg einer Finanzierung gehen müssen. Zuerst müssen Sie Ihre Bank von Ihrem Vorhaben überzeugen. Wenn Sie Ihre Bank grundsätzlich auf Ihrer Seite haben, dann stehen einer Finanzierung trotzdem noch eine ganze Reihe von formalen und auch persönlichen Hürden im Weg. Eine Hürde, die für viele Kreditanfragen immer wieder zum Problem wird, ist die Frage der Besicherung. Nicht selten fordern Banken den Zugriff auf Immobilien oder andere Anlagegüter ein. Auch Bürgschaften sind gerne genommen, um ein Darlehen banküblich zu besichern. Wenn der Antragsteller diese Sicherheiten nicht beibringen kann und somit theoretisch durch das Prüfraster der Banken fallen würde, können öffentliche Förderkredite die Lösung sein.

Der Mittelstandskredit, der von der NRW Bank ausgegeben wird, geht Hand in Hand mit einer öffentlichen Bürgschaft. Es ist eine 80%igen Ausfallbürgschaft, die den Banken das Risiko zum größten Teil abnimmt. Mit dieser Ausfallbürgschaft in der Tasche, steht der Antragsteller mit einer belastbaren Sicherheit vor der Bank. Auf diese Weise kann die Bank den Kreditantrag neu bewerten. Die Landesbanken anderer Bundesländer haben ähnliche Instrumente, die auf den Internetseiten der Banken und Bürgschaftsbanken veröffentlicht sind.

Andere Förderinstrumente mit bundesweiter Gültigkeit werden von der KfW Bank ausgereicht. Unter anderem stehen Förderkredite mit Haftungsfreistellung zur Verfügung. Das Förderinstrument funktioniert so: Normalerweise haftet Ihre Hausbank gegenüber der KfW für einen gewährten Kredit. Nutzt der Unternehmer jedoch zum Beispiel den Unternehmerkredit der KfW Bank, übernimmt die KfW Bank einen Teil des Haftungsrisikos (zum Zeitpunkt des Blogeintrags liegt die Quote bei 50 %). Die Haftungsfreistellung veranlasst die Banken dazu, die Bereitschaft für die Kreditvergabe neu zu überdenken. Allerdings sollte der Unternehmer sich darüber im Klaren sein, dass er den Kredit genauso besichern muss, wie bei einer vollen Haftung der Hausbank. Und ein Detail, was genauso wichtig zu wissen ist, ist das folgende: Sollte der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so wird er es mit zwei Gläubigern zu tun haben, nämlich der KfW Bank und seiner Hausbank.
Vor diesem Hintergrund muss sich jeder Unternehmer überlegen, welcher Aufbau der Gesamtfinanzierung für ihn sinnvoll und tragbar ist. Denn letzten Endes bleibt es dabei, dass das gesamte Risiko wird beim Unternehmer bleibt.

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