Mittwoch, 12. August 2015

Verbesserte Förderbedingungen für energetische Haussanierung

Ab dem 1. August 2015 gelten verbesserte Förderbedingungen für die Modernisierung von Wohngebäuden zugunsten eines minimierten Energieverbrauchs. Dies gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bekannt. 

Bild 1: KFW genehmigt zinsgünstige 
Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genehmigt ab sofort zinsgünstige Kredite bis zu einer Summe von 100.000 Euro. Zuvor waren es lediglich 75.000 Euro. Darüber hinaus hebt die KfW die Tilgungszuschüsse für energieeffiziente Häuser von 5 auf 27,5 Prozent des Darlehens an. Dies bedeutet, dass ein beträchtlich höherer Teil der Anleihe nicht mehr zurückgezahlt werden muss. 

Bild2: Bauvorhaben werden 
gefördert
Alternativ kann ein Investitionszuschuss beantragt werden. Für eine Wohnung erhält der Bauherr dafür bis zu 30.000 Euro, für ein Zweifamilienhaus sogar bis zu 60.000 Euro. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich weiterhin nach der Effizienz der Sanierungs-maßnahmen hinsichtlich des Energieverbrauchs. 

Des Weiteren fallen fortan auch deutlich jüngere Wohngebäude unter die verbesserten Förderungs-bedingungen: Der Zeitpunkt des Antrags auf Baugenehmigung muss lediglich vor dem 1. Februar 2002 liegen. 

Weitere Informationen zu Änderungen der KFW bezüglich energieeffizientem Sanieren finden Sie hier.


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