Mittwoch, 7. November 2012

Bildungsscheck NRW


Die Weiterbildung der Mitarbeiter ist für viele Unternehmen ein Thema. Sie investieren in die Manpower und bezahlen gutes Geld für qualifizierte Bildungsangebote. An dieser Stelle unterstützt Sie das Land NRW ganz gezielt und beteiligt sich an den Kosten.

Mit dem Bildungsscheck NRW können Betriebe berufsübliche Weiterbildungskurse bezuschussen lassen. Die Zuschussquote liegt bei 50%, maximal 500,00 € pro Kurs und Mitarbeiter. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern erhalten maximal 20 Bildungsschecks, kleinere Unternehmen haben in dieser Hinsicht keine Beschränkung zu beachten. Der Zuschuss kann sich für Unternehmen also auf einen stattlichen Betrag summieren.

Zuschussfähig sind Kurse, die der beruflichen Qualifizierung dienen und Schlüsselqualifikationen vermitteln. Zum Beispiel können Kurse mit folgenden Inhalten belegt werden: Sprachkurse (z.B. Business-Englisch, Französisch, Chinesisch, aber auch Deutsch als Fremdsprache), EDV-Kurse, Arbeitstechniken oder Organisation.

Wichtig ist, dass der Inhalt des Kurses den Mitarbeiter für den allgemeinen Arbeitsmarkt qualifiziert. Nicht gefördert werden Kurse, die speziell auf einen Arbeitsplatz bezogen sind. Dazu gehören Trainings bei Produkteinführungen oder auch Schulungen an einer speziellen Maschine.

Der Kurs darf bei Antragstellung noch nicht gebucht oder gar bezahlt sein, das gilt als absolutes K.O.-Kriterium. Der Weg in der Praxis geht so:

1.      Der Bildungsscheck richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, an geringfügig Beschäftigte (Minijob, max. 400,- Euro) und an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im ALG II-Bezug, sowie unter bestimmten Bedingungen auch an Berufsrückkehrende. (Stand 07.11.2012) Hier geht´s zum Online-Check. Doch bitte beachten Sie, dass sich Richtlinien ändern können. Lesen Sie sich unbedingt die jeweils aktuellen Richtlinien durch und prüfen, ob Sie die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllen!
2.      Recherchieren Sie Ihre örtlich zuständige Beratungsstelle.
3.      Vereinbaren Sie dort einen Termin
4.   Stellen Sie den Antrag und klären Sie im Gespräch vor Ort, wann Sie welchen Kurs buchen dürfen.
5.   Halten Sie sich an die getroffenen Vereinbarungen mit der Antrag annehmenden Stelle

Wenn Sie einen Wunschkurs haben, rufen Sie den Anbieter vorher an und fragen, ob dieser einen Bildungsscheck generell akzeptiert. Nehmen Sie alle Informationen zu Ihrem Wunschanbieter und Wunschkurs mit zum Beratungsgespräch, damit der Sachbearbeiter die nötigen Informationen ggf. im Antrag verarbeiten kann.

Solange der Topf gefüllt ist, können Sie von den nicht rückzahlbaren Zuschüssen profitieren. Auf diese Weise senken Sie aktiv die anfallendenWeiterbildungskosten in Ihrem Unternehmen.

www.grantconsult.de          Tel.: 0211/7306-1900           info@grantconsult.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen